Allgemeine Vertragsbedingungen


1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Softwareprogrammen, die von AMX-Softworks hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Internet bereitgestellt werden.

Gegenstand des Vertrags sind:

- die Überlassung von, durch AMX-Softworks hergestellten, Softwareprogrammen zur Nutzung über das Internet und
- die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern des Rechenzentrums

Individuell entwickelte Softwareprogramme von AMX-Softworks sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Ihnen wird hiermit widersprochen.

2 Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit.

3 Nutzungsbedingungen

3.1  Rechte des Kunden an der Software

AMX-Softworks räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt AMX-Softworks als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Die Rechte von AMX-Softworks als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die auf Wunsch des Kunden entwickelt und bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

3.2  Rechte und Pflichten des Kunden an den durch den Kunden erfassten Daten

Die durch den Kunden in der Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von AMX-Softworks jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen. Die Herausgabe der Daten erfolgt per Email und bereitgestelltem Download. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.

Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3  Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist AMX-Softworks berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. AMX-Softworks behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

4 Vertragsdauer, Vertragsschluss und Kündigung

AMX-Softworks ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden verbindlich anzunehmen.

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden nach der zuletzt hinterlegten Zahlart und im hinterlegten Zahlungsrhythmus abgerechnet.

Soweit nicht anders vereinbart werden die Beträge jeweils monatlich im Voraus berechnet.

Es besteht keine Kündigungsfrist. Nachdem der Kunde den Vertrag gekündigt hat wird der Zugang, nach Ablauf des bereits berechneten Zeitraumes, deaktiviert. Vorausbezahlte Beträge werden nicht erstattet.

Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.
AMX-Softworks ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug.

5 Wartungsbedingungen und Service Level

5.1  Weiterentwicklungen und Leistungsänderung

AMX-Softworks behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von AMX-Softworks an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Neue Versionen der Software werden, dem im Vertrag definierten Leistungsumfangs entsprechend, für den Kunden automatisch und kostenlos installiert. Neue Funktionalitäten, welche als optionale Module gekennzeichnet sind und einer Änderung des Leistungsumfangs entsprechen, werden nicht automatisch installiert. Optionale Module können, ab Verfügbarkeit, dem Vertrag hinzugebucht werden.

Die geltenden Nutzungsbedingungen bleiben bei einer Aktuallisierung der Software unberührt.

5.2  Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums beträgt 99% im Jahresmittel.
Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden und ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind die Zeiträume, die AMX-Softworks als Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch AMX-Softworks zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

5.3  Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

6 Gewährleistung, Haftung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. AMX-Softworks gewährleistet jedoch, dass die Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Programmfehler und sonstige Umstände, die Pflegemaßnahmen erforderlich machen, sind AMX-Softworks vom Kunden schriftlich (über das integrierte Modul 'Fehler / Wunsch melden'), oder per Email, mitzuteilen und so zu dokumentieren, dass eine Rekonstruktion möglich ist.

Reproduzierbare Fehler an der Software, die auf die vorbeschriebene Weise mitgeteilt wurden, werden von AMX-Softworks beseitigt. Erweist sich eine Fehlerbeseitigung als unmöglich oder unzumutbar, kann eine Ausweichlösung zur Verfügung gestellt werden.

Stellt sich heraus, dass Störungen oder Fehler auf Bedienungsfehler zurückzuführen sind, so ist AMX-Softworks berechtigt, die durch die Fehlersuche entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Alle weitergehenden Ansprüche gegen AMX-Softworks, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

7 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten, personenbezogene Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden AMX-Softworks und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

AMX-Softworks weist den Kunden gemäß Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert und verarbeitet werden. Unsere Datenschutzerklärung informiert Sie im Detail, welche personenbezogenen Daten wir erheben und wie diese verarbeitet und genutzt werden.

Der Kunde kann zusätzlich mit AMX-Softworks einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO als Anlage zu allen bestehenden Verträgen mit AMX-Softworks abschließen.

8 Gerichtsstand und anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten bezüglich des Vertragsverhältnisses ist Siegen (NRW). Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.